Wohnen im Wandel

Frauen und Wohnen in Wien im Wandel der Zeit. Zugang, Leistbarkeit und Raumstrukturen

Natalie Schönthaler
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Wohnen von Frauen im Kontext von Wirtschafts-, Gesellschafts- und Wohnbaupolitik

Welche Auswirkungen hatten Wirtschafts-, Gesellschafts- und Wohnpolitik auf das Wohnen von Frauen hinsichtlich Zugang, Leistbarkeit und Planung in Wien vom 19. Jahrhundert bis heute?

Die Entwicklung der Wohnsituation von Frauen wird in einem historischen Überblick untersucht. In fünf Zeitabschnitten vom Ende des 19. Jahrhunderts bis heute wird die jeweilige politische Situation erläutert und im Kontext die Möglichkeiten und Herausforderungen für das Wohnen von Frauen analysiert. Erfasst werden die politische Situation, die Wohnungspolitik und entstandener Wohnbau sowie die Gesellschafts- und Frauenpolitik. Es folgt die Analyse des Zugangs zum Wohnen für Frauen, die Leistbarkeit von Wohnen für Frauen und baulich-räumliche Aspekte des Wohnens.

Zeittafel. Darstellung: Sylvia Winter

Besonders ersichtlich ist, dass die Emanzipation der Frauen durch Krisen stark beeinträchtigt wird. Da wir uns gerade in einer Pandemie befinden, ist die momentane Folge dieser noch nicht einzuschätzen. Durch das Wissen der Vergangenheit muss gegengesteuert werden, dass sich genau jene Rückschritte nicht mehr wiederholen.

Wohnen und Frauen Ende des 19. Jahrhunderts bis Erster Weltkrieg

Die Monarchie war in Wien eine Blütezeit in baukultureller Hinsicht. Doch die Bevölkerung lebte in dicht bebauten Gründerzeitvierteln in großer Armut in kleinen, überbelegten, teuren Wohnungen ohne Wasser oder WC. Arbeiter*innen mussten zwei Drittel ihres Lohnes für Wohnen aufwenden. In einer 20 m² Wohnung wohnten beispielweise eine fünfköpfige Familie und drei Bettgeher.

Bereits ab 1848 wurden Wiener Frauenvereine geründet mit dem Ziel der Gleichberechtigung von Frauen, vor allem im Bereich Bildung und Zugang zu standesgemäßen, qualifizierten Berufen. 1897 wurde durch einen Frauenstreik erreicht, dass die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden gekürzt wurde. Frauen verdienten die Hälfte von Männern. Die Frauenbewegung forderte das Wahlrecht für Frauen, gleiches Recht auf Bildung und Arbeit, gleiche Entlohnung sowie soziale Sicherheit. Im ersten Weltkrieg erhöhte sich die Anzahl alleinstehender, sorgepflichtiger Frauen. Gleichzeitig erfolgten Massenentlassungen von bürgerlichen Frauen aus dem öffentlichen Dienst.

Familie um 1900, die in einem Raum arbeitet, wohnt, kocht und schläft. Foto: Wikipedia

Obwohl ein Großteil der Frauen erwerbstätig war, waren der Zugang zum und die Leistbarkeit von Wohnen durch die wesentlich niedrige Entlohnung stark eingeschränkt. Unter Paaren und Familien bestand gegenseitige finanzielle Abhängigkeit, um alle Angehörige zu ernähren. Zusätzlich musste die Miete durch Bettgeher finanziert werden. Alleinstehende oder verwitwete Frauen konnten sich Wohnen nur als Bettgeherinnen leisten. In den Wohnungen gab es keine Privatsphäre.

Wohnen und Frauen in Zwischenkriegszeit und Zweitem Weltkrieg

Nach dem Ende der Monarchie und mit den ersten freien Wahlen gelangte die sozialdemokratische Partei an die Macht. Die katastrophalen Wohnbedingungen der Arbeiter wurden durch kommunalen Wohnbau gelindert, der durch zweckgebundene Wohnbausteuer finanziert wurde. Es wurden 397 Wohnanlagen mit 60.000 Wohnungen samt Gemeinschaftseinrichtungen für 200.000 Menschen errichtet und eine Mietobergrenze eingeführt.

Die Gleichberechtigung von Frauen verbesserte sich mit der Einführung des Frauenwahlrechts, der Studienzulassung von Frauen und der Reduktion der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden sowie verbesserten sozialen Rechten. Insgesamt stellten Frauen ein Drittel aller erwerbstätigen Personen. Gleichzeitig etablierte die Gesellschaftspolitik wieder das männliche Versorgermodell für die Kriegsrückkehrer und drängte Frauen in die Haushalte zurück.

Im Nationalsozialismus durften nur mehr wenige Frauen studieren, Frauen nicht mehr in Politik und öffentlichem Dienst tätig sein und mussten mit Eheschließung ihren Beruf aufgeben. In der Realität arbeiteten viele Frauen in Fabriken und Rüstungsbetrieben.

Interieur in einem Wohnhausbau der Gemeinde Wien, 1928. Foto: WSTLA, WStLA, Fotoarchiv Gerlach, FC1: 1780M

Viele der erwerbstätigen Frauen waren ledig, das selbständige Wohnen von Frauen jedoch gesellschaftspolitisch untersagt und das Wohnungsangebot auch nicht darauf ausgelegt. Insbesondere jüdische Frauen wurden zu Bettgeherinnen. Die im kommunalen Wohnbau errichteten kleinen Arbeitsküchen machen die Hausarbeit unsichtbar und Gemeinschaftswaschküchen stellten aufgrund eingeschränkter Benutzungszeiten keine Erleichterung der Hausarbeit für berufstätige Frauen dar.

Wohnen und Frauen in der Nachkriegszeit

Erst 1955 wurde Österreich wieder zu einem vollständig souveränen Staat. In Wien wurden 13% aller Wohnungen im Krieg zerstört. Der Wiederaufbau erfolgte mit extensiven Wohnbauprogrammen als Duplexwohnungen und in Montagebauweise.

Die Gesellschaftspolitik befürchtete einen gesellschaftlichen Wandel durch die im Krieg erstarkten Frauen. Dementsprechend wurde eine patriarchale Geschlechterordnung mit Kleinfamilie und Hausfrau re-etabliert und mittels Raumplanung und Familienförderung unterstützt. Die im Krieg erwerbstätigen Frauen mussten den Kriegsrückkehrern den Arbeitsmarkt überlassen.

Wohnungen waren auf Kleinfamilien zugeschnitten und auf die abendliche Erholung des Mannes ausgelegt. Die Räume für die Hausarbeit waren klein bemessen wie Kochnischen in den Gemeindewohnungen, für die die arbeitseffiziente Wiener Küche entwickelt wurde. Der kriegsbedingt hohe Anteil von alleinstehenden Frauen, die für den Unterhalt ihrer Familien sorgen mussten, wurde im Wohnbau nicht berücksichtigt. Das selbständige Wohnen von Frauen war untersagt.

Wohnen und Frauen in den 1960er bis 1980er Jahren

Wien wird zum Sitz vieler internationaler Organisationen. Mithilfe industrieller Produktion entstehen jährlich 10.000 Wohnungen in Großsiedlungen an den Stadträndern. Durch die Trennung von Arbeiten und Wohnen wird damit der hohe Anteil an Heim- und Reproduktionsarbeit von Frauen negiert. Ab den 1980er Jahren wird auch ein umfassendes Wohnungssanierungsprogramm gestartet.

In den 1960iger Jahren werden Frauen in der Politik ernannt und finden frauenspezifische Anliegen Eingang in die Politik. Die Zweite Frauenbewegung führt zu verbesserter Gleichstellung von Frauen in Gesundheit, Familienrecht, Sorgerecht, Entlohnung, Bildung. Mit Johanna Dohnal als Staatssekretärin für Frauenfragen ab 1979 wird Frauenpolitik in den 1980er Jahren eigenständig und Förderprogramme, Kontaktfrauen, Mutterschutz, Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramme sowie Frauenberatungsstellen etabliert. Die Versorgungsehe wird von einem partnerschaftlich orientierten Familienmodell abgelöst. Frauen dürfen ohne Zustimmung der Ehemänner einer Berufstätigkeit nachgehen, damit nimmt deren Berufstätigkeit ab den 1980er Jahren stark zu. Unverheiratete Frauen werden rechtlich verheirateten Frauen* gleichgestellt.

Familie, 1958. Foto: Evert F. Baumgardner, Public domain, via Wikimedia Commons

Der Zugang von Frauen zum Wohnen wird einfacher, die zunehmende Erwerbstätigkeit ermöglicht Leistbarkeit. Allerdings ist Wohnbau baulich-räumlich noch auf das Kleinfamilienmodell ausgelegt. Im Kontext sozialer Bewegungen entstehen erstmals andere Haushaltsformen, nämlich Kommunen und Wohngemeinschaften und Baugruppenprojekte.

Wohnen und Frauen ab den 1990er Jahren

Durch den Fall des Eisernen Vorhangs, dem Beitritt zur EU und die Bildung des Schengen-Raums kam es zu großer Zuwanderung und Wohnungsnachfrage. Der 1984 gegründete Bodenbereitstellungs-  und Stadterneuerungsfonds (WBSF) ermöglicht geförderten Wohnbau aus Steuergeldern in großem Umfang. Ab 1995 stellen die Qualitätsinstrumentarien Bauträgerwettbewerbe und Grundstücksbeirat Planungsqualität im Wohnbau sicher. Themenwohnen für verschiedene Zielgruppen wurde bedeutsam.

Die Frauenpolitik erfährt durch Johanna Dohnal als erste Frauenministerin einen wichtigen Aufschwung. Ziel ist der Abbau aller familiären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen. Geschlechtergleichstellung ist seit 1998 in der Bundesverfassung verankert. 1997 und 2017 kommt es zu zwei österreichischen Frauenvolksbegehren, die noch nicht umgesetzte frauenpolitische Forderungen aufgreifen und erweitern. Die gesellschaftliche Akzeptanz unterschiedlicher Lebensformen steigt.

Der Anteil von Familienhaushalten sank und jener von vielfältigen Haushaltformen, besonders der von Single-Haushalten stieg stark an. Der Anteil von Haushalten, die von alleinlebenden, alleinerziehenden und älteren Frauen geführt werden, beträgt ein Drittel bzw. die Hälfte in der Großstadt. Der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied von 39% und Pensionsunterscheid von 42% sowie die unspezifische Förderpolitik erschwert den Zugang und die Leistbarkeit des Wohnens für Frauen weiterhin. In den 1990er Jahre wurde alltags- und frauengerechtes Planen thematisiert, Planungskriterien entwickelt und Modellwohnprojekte errichtet.

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